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Durchführende Stelle:
WOBRA - Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Brandenburg an der Havel mbH
Hauptstr. 32
14776 Brandenburg an der Havel
Tel.: 03381/ 757640
Fax. : 03381/ 757 641
Art des Verfahrens:
Interessenbekundungsverfahren gemäß § 7 Absatz 2 Satz 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO)
Gegenstand des Verfahrens:
Der Hauptbahnhof mit seinem Umfeld als Eingangstor und wichtiger Verkehrsknoten der Stadt ist einer der zentralen Entwicklungsbereiche der Stadt. Die Gestaltung, Aufwertung und Anbindung des Bahnhofsumfeldes ist daher eines der prioritären Schlüsselmaßnahmen des Masterplanes der Stadt. ...
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Der Hauptbahnhof mit seinem Umfeld als Eingangstor und wichtiger Verkehrsknoten der Stadt Brandenburg an der Havel ist einer der zentralen Entwicklungsbereiche der Stadt. Die Gestaltung, Aufwertung und Anbindung des Bahnhofsumfeldes ist daher eines der prioritären Schlüsselmaßnahmen des Masterplanes der Stadt Brandenburg an der Havel.
Die WOBRA Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Brandenburg an der Havel mbH beabsichtigt daher den in seinem Eigentum stehenden Wohnblock zurückzubauen.
Gegenwärtig ist die Nachfrage nach Service - Wohnen, einer niedrigschwelligen Variante des Betreuten Wohnens in Brandenburg an der Havel ungebrochen und wird quantitativ weiter zunehmen.
Die Notwendigkeit der Schaffung von Wohnungen für ein generationsübergreifendes Wohnen steigt mit dem durchschnittlichen Lebensalter der Brandenburger Bevölkerung. Gleichzeitig sind in Brandenburg an der Havel Wohnangebote für jüngere Menschen mit Handicap nicht ausreichend vorhanden.
Dieser Herausforderung möchte sich die WOBRA stellen. Auf Grund der Infrastruktur und der Verkehrsanbindung wird das Quartier am Hauptbahnhof als idealer Wohnstandort dafür bewertet.
Es ist geplant eine Wohnanlage für ältere Bürger mit und ohne Pflegebedarf, sowie für junge Menschen mit Handicap zu schaffen, die zwischen 45 und 60 Wohnungen verschiedener Größe beherbergt. Alle Wohnungen werden einen Balkon / Austritt und einen eigenen Nasszellenbereich haben. Das Gebäude wird barrierearm über einen Fahrstuhl erschlossen.
Bei einer Gesamtfläche von ca. 3.000 qm besteht für den Interessenten auch die Möglichkeit der Schaffung von Wohngruppen und oder Gewerbeflächen als weitere Service - Einheiten.
Ziel des Aufrufes soll es sein, der Wobra oder einem möglichen Investor einen Überblick, über interessierte Träger für derartige Wohnformen zu verschaffen, die bereit sind, die entsprechend ausgestatteten Wohnungen anzumieten und zu bewirtschaften bzw. auch selbst in ein solches Projekt zu investieren. Sollte letzt genanteres der Fall sein, bitten wir um gesonderte Mitteilung.
Vorraussetzungen zum Interessenbekundungsverfahren:
In der Interessenbekundung werden verlässliche Angaben über die zur Realisierung des Projektes erforderlichen Voraussetzungen erwartet. Diese sind bezüglich der folgenden Themenbereiche zu gliedern.
- Darstellung ihres Unternehmens
- Betreiberkonzept u.a. Anzahl und Größe der Wohneinheiten, Anzahl und Größe der Gewerbeeinheiten, Anzahl und Größe für Sondernutzungen z.B. Intensivpflege, etc. einschließlich der kalkulierten Mietpreisvorstellungen und der gewünschten Vertragsdauer
Auswertung Ihrer Interessenbekundungen:
Es ist vorgesehen, die im Rahmen der Interessenbekundung eingereichten Konzepte und Vorschläge auszuwerten und als wichtige Informationsgrundlage für die erforderlichen Entscheidungen und für die Gestaltung eines ggf. folgenden Vergabeverfahrens zu nutzen.
Vor Vertragsabschluss werden die übergebenen Daten so vertraulich wie möglich behandelt.
Im Interessenbekundungsverfahren werden Transparenz, Gleichbehandlung und Unparteilichkeit in der Auswertung gewährleistet.
Folgende Kriterien werden zur Beurteilung der Interessenbekundung herangezogen:
- Nachweis der unter 4 genannten Voraussetzungen
- Überzeugungskraft, Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Konzepte und Kalkulationen in Ihrer Interessenbekundung
- Wirtschaftlichkeit ( Mietpreisgebote Netto kalt)
Rahmenbedingungen für die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren:
- Da es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages handelt, sind die im Rahmen des Verfahrens ausgetauschten Unterlagen sowie mündliche Abstimmungen für beide Seiten unverbindlich und die Teilnehmer sind nicht an Ihre Angaben und Aussagen gebunden.
- Eine Erstattung der Kosten, die den Teilnehmern durch die Bearbeitung / Teilnahme entstehen, ist ausgeschlossen.
- Es besteht kein Anspruch auf Eröffnung eines Vergabeverfahrens.
- Anschrift, an die die Beiträge zum Interessenbekundungsverfahren zu senden sind.
WOBRA - Wohnungsbaugesellschaft der
Stadt Brandenburg an der Havel mbH
- persönlich vertraulich zu Händen der Geschäftsführung -
Hauptstr. 32
14776 Brandenburg an der Havel
Sprache: Deutsch
Anzahl und Art der Ausfertigungen:
Jede Interessenbekundung wird in vierfacher Ausfertigung in Papierform und in einfacher Ausfertigung elektronisch benötigt. Zulässiges Format für die elektronische Form sind das Adobe PDF - Format.
Abgabefrist für die Beiträge zum Interessenbekundungsverfahren:
08.08.2008
Weitere Informationen auf www.stadt-brandenburg.de
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